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   VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 C 16.1684   

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https://dejure.org/2016,42690
VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 C 16.1684 (https://dejure.org/2016,42690)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.11.2016 - 9 C 16.1684 (https://dejure.org/2016,42690)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. November 2016 - 9 C 16.1684 (https://dejure.org/2016,42690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen der Streitwertfestsetzung (hier verneint wegen Festgebühr)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 07.07.2016 - 5 So 110/15

    Androhung eines Ordnungsgeldes zur Einleitung der Vollstreckung aus einer auf

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 C 16.1684
    Daran fehlt es im vorliegenden Verfahren, weil hinsichtlich des der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts zugrunde liegenden Verfahrens auf Vollstreckung aus einem "gerichtlichen Vergleich" entsprechend Nr. 2111 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG (ebs. Nr. 5301 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) (nur) eine Festgebühr in Höhe von 20,-- Euro anfällt (siehe auch OVG Hamburg, B. v. 7.7.2016 - 5 So 110/15 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 15 C 14.2514

    Streitwertbeschwerde; Festgebühr; Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 C 16.1684
    Diesen Rechtsschein gilt es zu beseitigen (vgl. BayVGH, B. v. 22.12.2014 - 15 C 14.2514 - juris Rn. 4; B. v. 22.12.2014 - 15 C 14.2278 - juris Rn.16).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 15 C 14.2278

    Antrag auf Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 C 16.1684
    Diesen Rechtsschein gilt es zu beseitigen (vgl. BayVGH, B. v. 22.12.2014 - 15 C 14.2514 - juris Rn. 4; B. v. 22.12.2014 - 15 C 14.2278 - juris Rn.16).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 15 C 14.2515

    Streitwertbeschwerde; Beschwer (verneint); Festgebühr

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 C 16.1684
    Zwar beschwert die Streitwertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht die Verfahrensbeteiligten nicht, soweit es die Gerichtsgebühren betrifft, weil eine streitwertunabhängige Festgebühr anfällt (vgl. BayVGH, B. v. 22.12.2014 - 15 C 14.2515).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2020 - 6 W 43/20

    Beschwerde gegen nicht gebotene Streitwertsetzung im Ordnungsmittelverfahren

    Indes ist durch den Beschluss des Landgerichts der Rechtsschein einer Festsetzung entstanden, der den Antragsgegner belastet (VGH München, Beschluss vom 4.11.2016 - 9 C 16.1684 = BeckRS 2015, 40263; OLG Nürnberg, Beschluss vom 1.8.2018 - 3 W 1010/18 = NJW-RR 2018, 1277) und so zu einer Beschwer führt.

    Der durch die Streitwertfestsetzung entstandene Rechtsschein ist durch Aufhebung des Beschlusses zu beseitigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 1.8.2018 - 3 W 1010/18 = NJW-RR 2018, 1277; VGH München, Beschluss vom 4.11.2016 - 9 C 16.1684 = BeckRS 2016, 54919).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 17 Ta 6030/17

    Streitwert - Festsetzung - Erledigung - Vergleich

    Durch die angefochtene Entscheidung entsteht der Rechtsschein, die nicht veranlasste Streitwertfestsetzung sei auch für die Rechtsanwaltsgebühren maßgebend; diesen Rechtsschein gilt es zu beseitigen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.11.2016 - 9 C 16.1684 - juris).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 6 W 46/19

    Gegenstandwert für Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO

    Daran fehlt es im vorliegenden Verfahren, weil hinsichtlich des Ordnungsmittelverfahrens nach Nr. 2111 GKG-KV (nur) eine Festgebühr in Höhe von 20,-- Euro anfällt (vgl. VGH München Beschl. v. 4.11.2016 - 9 C 16.1684, BeckRS 2016, 54919).
  • OLG Oldenburg, 26.04.2022 - 8 W 13/22

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Begriff des sofortigen

    Gemäß § 63 Abs. 2 GKG ist der Streitwert von Amts wegen für die zu erhebenden Gerichtsgebühren festzusetzen, so dass eine Wertfestsetzung zu unterbleiben hat, soweit die Gerichtsgebühren nicht von dem Streitwert des Verfahrens abhängig sind (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. November 2016 - 9 C 16.1684, juris, Rn. 7; OLG Nürnberg, Beschluss vom 1. August 2018 - 3 W 1010/18 , juris, Rn. 7; NK-GK/Schneider, 3. Aufl., § 63 GKG Rn. 6).
  • VG München, 24.02.2017 - M 5 V 16.5324

    Aufhebung einer Streitwertfestsetzung

    Der Formulierung in § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG ("Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten") lässt sich entnehmen, dass eine solche Wertfestsetzung nur erfolgt, wenn die in Betracht kommende Gerichtsgebühr nach dem in Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG aufgeführten Kostenverzeichnis überhaupt von einem Kostenstreitwert abhängt (BayVGH, B.v. 4.11.2016 - 9 C 16.1684 - juris Rn. 7).
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